Mordprozess in Görlitz: Lebenslange Haft
Urteil am dritten Verhandlungstag gefallen
Datum: 13.03.2026 - 11:12 Uhr
Ort: Görlitz / Sachsen
/ Landkreis Görlitz
Am dritten Verhandlungstag im Mordprozess um die tödliche Messerattacke in Weißwasser wird vor dem Landgericht Görlitz das Urteil erwartet. Dem heute 35-jährigen Angeklagten wurde Mord vorgeworfen – das Gericht verurteilte ihn schließlich zu lebenslanger Haft.
Zum Prozessauftakt hatte der Angeklagte ein Geständnis abgelegt, nachdem er sich bis dahin nicht zur Tat geäußert hatte. Laut seiner Aussage eskalierte am Tattag zunächst ein Streit mit seiner damaligen Verlobten in der gemeinsamen Wohnung – ursprünglich ausgelöst durch eine banale Auseinandersetzung über das Abendessen. Der Streit endete in Gewalt: Der Mann schlug seine Verlobte mehrfach und würgte sie. Dabei verlangte er von ihr zu erfahren, mit wem sie eine Beziehung haben soll.
Um die Situation zu beenden, sagte die Frau nach eigenen Angaben schließlich das, was der Angeklagte hören wollte: Sie behauptete, etwas mit ihrem Cousin zu haben. Daraufhin verlangte der Angeklagte die Adresse des Mannes und machte sich gemeinsam mit seiner Verlobten auf den Weg zu dessen Wohnung. Ein rund zehn Zentimeter langes Springmesser nahm er mit.
Die drei Kinder der Familie – zwei von ihm und eines aus einer früheren Beziehung der Frau – ließ das Paar währenddessen in der Wohnung zurück.
Am Wohnhaus des Cousins angekommen, klingelte die Frau an der Haustür. Vor dem Gebäude entwickelte sich zunächst ein Streitgespräch. Dabei wurde auch ein schwerer Vorwurf aus der Vergangenheit thematisiert: Die Frau erklärte, dass es in ihrer Kindheit zu sexuellem Missbrauch durch den Cousin gekommen sein soll – ein Vorwurf, den sie auch vor Gericht bestätigte. Der Mann soll dies jedoch als „lächerlich“ abgetan haben. In diesem Moment eskalierte die Situation. Trotz der Versuche seiner Verlobten, ihn aufzuhalten, zog der Angeklagte das Messer und stach dem Cousin unvermittelt in den Kopf. Die Staatsanwaltschaft sah darin Mord und warf dem Angeklagten zwei Mordmerkmale vor: Heimtücke sowie niedrige Beweggründe.
Am zweiten Verhandlungstag wurde ein psychiatrischer Sachverständiger aus Berlin gehört.
Der Gutachter stellte fest, dass weder eine Bewusstseinsstörung noch eine verminderte Schuldfähigkeit vorlag. Auch eine Tat unter Einfluss von Drogen schloss er aus. Den vom Angeklagten angegebenen massiven Crystal-Konsum hielt er für unglaubwürdig, da entsprechende körperliche und psychische Auswirkungen nicht feststellbar gewesen seien.Zudem sprach aus Sicht des Gutachters der zeitliche Ablauf gegen eine spontane Affekttat: Zwischen der Gewalt in der Wohnung, dem organisierten Aufbruch und dem etwa zwanzigminütigen Fußweg bis zur Tat sei ausreichend Zeit gewesen, die Situation zu überdenken.
Am dritten Verhandlungstag folgen die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung sowie die Urteilsverkündung.
Das Gericht verurteilte den Angeklagten schließlich zu lebenslanger Haft.
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