(UP) Hammer-Strafe: Schlagersängerin muss 80.000 Euro für Hitlergruß zahlen, Melanie Müller erscheint persönlich zur Hitlergruß-Urteilsverkündung! Urteil ist gefallen
Drogenbesitz und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen lautet der Vorwurf
Datum: 23.08.2024 - 14:22 Uhr
Ort: Leipzig / Sachsen
Leipzig - Am dritten Prozesstag im Fall Melanie Müller gegen die Staatsanwaltschaft Leipzig ist nun ein Urteil gefallen. Der Ballermannstar muss eine Strafe im sechsstelligen Bereich zahlen.
Für Melanie Müller kommt es ganz dick! Der Ballermannstar muss 80.000 Euro Strafe zahlen und gilt damit als vorbestraft.
Müller, die wegen des Zeigens des Hitlergrußes sowie wegen Drogenbesitz auf der Anklagebank saß, wurde am Freitag in beiden Fällen schuldig gesprochen und mit einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu à 500 Euro bestraft.
Es ist das Ende eines Prozesses, der für viel Aufsehen sorgte. Beim ersten Termin meldete sich Müller krank, trat aber angeblich am Ballermann auf. Zum zweiten Termin erschien sie einfach nicht und auch beim dritten Termin kam sie erst wenige Minuten vor Prozessbeginn.
Während der Verhandlung zeigte Müller wenig Reaktionen. Sichtlich angespannt aber regungslos verfolgte die 36-Jährige das Video, welches beweisen soll, wie sie den Hitlergruß zeigt. Sie bleibt aber bei ihrer Fassung, dass die Geste zum Anheizen des Publikums gedient habe.
Nachdem der Prozess aufgrund von Krankheit und unentschuldigten Fehlen Müllers zweimal verschoben wurde, folgte nun die Urteilsverkündung.
Müller muss 80.000 Euro Strafe zahlen, das entschied das Leipziger Amtsgericht.
Die Staatsanwaltschaft wirft der 36-Jährigenm vor, bei einem Konzert im September 2022 vor Hooligans den Hitlergruß gezeigt zu haben. Darüber hinaus wurde sie auch wegen Drogenbesitz angeklagt. Ermittler stellten bei einer Razzia kleine Mengen von Ecsatsy und Koks bei ihr fest.
Müller bestritt die Vorwürfe vehement. Sie wollte mit der Geste das Publikum anheizen, später habe sie das Konzert abgebrochen. Die Staatsanwaltschaft ist anderer Meinung. Müller muss zahlen und ist damit vorbestraft.
Die Verteidigung hatte auf einen Freispruch in beiden Anklagevorwürfen plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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