Silvester - Landeskriminalamt testet gefährliche Feuerwerkskörper mit Hand-Attrappen und warnt eindringlich: „Finger weg von ungeprüftem Feuerwerk!"
O-Ton Polizei-Sprengexperte, verschiedene Ansichten der Sprengung und Schnittbilder
Datum: 27.12.2022 - 14:17 Uhr
Ort: Dresden / Sachsen
Das Landeskriminalamt Sachsen hat am Dienstag Sprengkörper getestet, und eindringlich vor illegalem Feuerwerk gewarnt. Trotz der stark eingeschränkten Möglichkeiten und Verbote, kam es in letzten beiden Jahren zu zahlreichen Straftaten im Zusammenhang mit Pyrotechnik. Insgesamt wurden in den ersten elf Monaten 2022 in Sachsen 957 Straftaten im Zusammenhang mit Pyrotechnik registriert, darunter 69 gefährliche Körperverletzungen, 290 Sachbeschädigungen und 255 Straftaten gegen das Sprengstoffgesetz.
Für den europäischen Markt bestimmte Feuerwerkskörper müssen vorschriftsmäßig gekennzeichnet sein und über einen Konformitätsnachweis (z.B. Prüfung der Materialien und Feststellung der Handhabungssicherheit durch eine zertifizierte Prüfstelle) verfügen. Erkennen kann man das an einer deutlich lesbaren CE-Kennzeichnung, deren markantester Bestandteil ein CE-Zeichen darstellt, wie es auch bei technischen Geräten Anwendung findet. Gefälschte Konformitätsangaben sind auch hin und wieder anzutreffen, aber das sind eher Ausnahmen.
Wer nicht geprüfte Feuerwerkskörper, also ohne CE-Kennzeichnung, verwendet, gefährdet nicht nur die Gesundheit und das Leben anderer, sondern vor allem sich selbst. Dabei sollte sich der Hobbyfeuerwerker nicht von der geringen Größe der Artikel täuschen lassen. Aufgrund der enthaltenen Stoffgemische können selbst kleine Knallkörper von der Größe einer R6-Batterie eine verheerende Wirkung entfalten.
Auch der unsachgemäße Gebrauch von Pyrotechnik kann weitreichende Folgen haben. Ist der Schaden dann auch noch durch ein nicht zertifiziertes Produkt entstanden, drohen Strafanzeige, Gerichtsverfahren und Verurteilung. Wenn der Knaller im Wohnzimmer landet, der Schuppen des Nachbarn durch eine fehlgeleitete Rakete in Brand gesetzt wird oder gar eine Person durch einen Knallkörper zu Schaden kommt, kann eine Schadensersatz-Zahlung durchaus mehrere tausend Euro betragen.
Für eine sichere und legale Verwendung von Feuerwerkskörpern ist nicht ihre Herkunft entscheidend, sondern einzig, ob diese Gegenstände, egal ob Tischfeuerwerk, Rakete oder Knaller, ein amtliches Prüfverfahren mit der Bezeichnung »Konformitätsbewertungsverfahren« durchlaufen haben.
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Schnittbilder Teil 1 inkl. O-Ton Axel Brehm, Kriminalhauptkommissar / Mitarbeiter USBV-Gruppe Polizei
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Schnittbilder Teil 2
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GoPro-Aufnahmen
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