Einbruch ins Grüne Gewölbe
Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage gegen sechs Tatverdächtige
Datum: 02.09.2021 - 15:00 Uhr
Ort: Dresden / Sachsen
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen sechs Deutsche (22, 22, 23, 24, 25 und
27 Jahre) Anklage zum Landgericht Dresden – Jugendkammer – u.a. wegen
schweren Bandendiebstahls, Brandstiftung und besonders schwerer Brandstiftung
erhoben.
Den Beschuldigten wird vorgeworfen, in den frühen Morgenstunden des 25. November
2019 in das Historische Grüne Gewölbe in Dresden eingebrochen zu sein und aus
dem Sächsischen Staatsschatz 21 Schmuckstücke mit insgesamt über 4.300
einzelnen Diamanten und Brillanten im Gesamtversicherungswert von mindestens
113.800.000 Euro entwendet zu haben. Zur Absicherung der Tat führten die
Beschuldigten einen geladenen Revolver und eine Selbstladewaffe mit
Schalldämpfer und Patronenmunition im Kaliber
7,65 mm Browning mit sich.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen sollen die Beschuldigten unmittelbar vor dem
Einbruch einen Brand im Pegelhaus an der Augustusbrücke gelegt haben, um die
Stromversorgung der Straßenbeleuchtung im Außenbereich des Historischen Grünen
Gewölbes zu unterbrechen. Vor ihrer Flucht nach Berlin sollen die Beschuldigten
einen Audi S6 in einer Tiefgarage in der Kötzschenbroder Straße in Dresden in
Brand gesetzt haben. Von dem Brand in der Tiefgarage wurden drei weitere Autos
erfasst und insgesamt 61 PKW beschädigt.
Neben dem Verlust der kunst- und kulturhistorisch außerordentlich bedeutsamen
Schätze entstanden am Residenzschloss, am Pegelhaus und an der Tiefgarage sowie
den dort abgestellten Autos Sachschäden in Höhe von über einer Million Euro.
Die sechs Beschuldigten befinden sich weiterhin in Haft. Gegen den 23-jährigen
und den 24-jährigen Beschuldigten werden derzeit Jugendstrafen vollstreckt.
Beide wurden vom Landgericht Berlin rechtskräftig wegen Beteiligung am Diebstahl
einer Goldmünze aus dem Berliner Bode-Museum im März 2017 verurteilt. Die
Untersuchungshaft im hier geführten Verfahren ist gegen diese beiden
Beschuldigten derzeit als sogenannte Überhaft notiert. Die anderen vier
Beschuldigten befinden sich in Untersuchungshaft.
Die sechs Beschuldigten haben bislang keine Angaben zu den Tatvorwürfen gemacht.
Die Anklage wurde zur Jugendkammer erhoben, da die beiden 22-jährigen
Beschuldigten zur Tatzeit Heranwachsende waren.
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und
die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass damit alle sechs Personen, die
unmittelbar an dem Einbruch in das Historische Grüne Gewölbe beteiligt waren,
angeklagt sind. Im Übrigen dauern die Ermittlungen zu weiteren Tatbeteiligten
und zum Verbleib der entwendeten Kunstschätze an. Sie werden aufgrund des
Umfangs und der Komplexität des Sachverhalts noch erhebliche Zeit in Anspruch
nehmen.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des
Amtsgerichts Dresden am 30. August 2021 den Vermögensarrest gegen alle sechs
Beschuldigte in Höhe von 113.800.000 Euro angeordnet.
DOWNLOAD O-Ton Oberstaatsanwalt Jürgen Schmidt, Pressesprecher
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