Frost hat ordentlich zugeschlagen: Schlaglöcher in Mitteldeutschland
Doch wer trägt die Kosten im Schadensfall?! Rechtsanwalt: "Beweislast liegt beim Geschädigten"
Datum: 24.02.2021 - 17:45 Uhr
Ort: Dresden / Sachsen
Wie jedes Jahr machen den Autofahrern kurz nach dem Winter Schlaglöcher zu schaffen: Die Straßen sind voller Risse und tiefer Furchen und oft nutzt auch ein Ausweichen oder Slalomfahren nichts mehr. Neben Autobahnen sind auch die Straßen in Städten durch den Frost ordentlich in Mitleidenschaft gezogen und es kommt nicht selten zu Schäden an Reifen und Felgen. Doch wer haftet für diese Schäden und kommt im Schadensfall dafür auf?!
Grundsätzlich, so erzählt uns Franz Thomas Pfeifer, Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Chemnitz, übernehmen die Kommunen den Schaden, denn sie sind eigentlich auch für die Ausbesserungen zuständig. Doch letztlich liegt die Beweislast immer beim Geschädigten. Der Anwalt gibt im Interview Tipps zum Verhalten im Schadensfall vor Ort.
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Franz Thomas Pfeifer, Fachanwalt für Verkehrsrecht
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Unsere O-Töne
Franz Thomas Pfeifer, Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Chemnitz: ...Schaden übernimmt grundsätzlich Kommune...Beweislast liegt aber immer bei Geschädigten...Richter entscheiden sehr unterschiedlich...*RA erklärt wie man im Schadensfall vor Ort vorgeht*
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