Afrikanische Schweinepest in Sachsen - Neue Fälle
Bundeswehr und THW bauen weiterhin an Wildschweinzaun
Datum: 15.11.2020 - 09:33 Uhr
Ort: Krauschwitz / Sachsen
Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Landkreis Görlitz laufen. Nach der Festlegung der Restriktionszonen wird seit dem 11. November 2020 gezielt und verstärkt nach toten Wildschweinen gesucht (Fallwildsuche). Ziel der Fallwildsuche ist es, die Ausdehnung des tatsächlichen Infektionsgeschehens zu ermitteln. Aktuell waren zuletzt 11 Suchstaffeln mit über 150 Personen im gefährdeten Gebiet im Landkreis Görlitz im Einsatz. Im Rahmen der Fallwildsuche wurden mehrere verendete Wildschweine aufgefunden. Jedes aufgefundene Tier wird beprobt und auf das Virus der Afrikanischen Schweinepest untersucht. Neben mehreren negativ getesteten Wildschweinen wurde durch das Friedrich-Loeffler Institut am Wochenende bei zwei Proben das ASP-Virus nachgewiesen. Bei den Funden handelt es sich um zwei Knochenfunde, die sich in unmittelbarer räumlicher Nähe befanden. Der Fundort befindet sich in der Gemeinde Podrosche nahe der polnischen Grenze und ca. 8 km vom Erstausbruchsgeschehen in Pechern/Krauschwitz entfernt.
MATERIAL VOM 11.11.2020 - BAU DES ZAUNS
Staatsministerin Petra Köpping betont: »Wir stehen erst am Anfang des ASP-Ausbruchs. Wir müssen weiter besonnen vorgehen und werden alle eingeleiteten Maßnahmen fortsetzen. Auch am Wochenende läuft die Fallwildsuche im Landkreis Görlitz weiter.« Voraussichtlich wird Ende kommender Woche das gesamte gefährdete Gebiet abgesucht sein. Ministerin Köpping ergänzt: »In der nächsten Woche werden wir einen ersten Überblick haben, von welcher Verbreitung des Virus wir ausgehen müssen. In Abhängigkeit von diesen Ergebnissen wird die Fallwildsuche dann zielgerichtet fortgesetzt werden.« Nach einer Inkubationszeit von zwei bis sieben Tagen entwickeln die betroffenen Tiere hohes Fieber und schwere, unspezifische Allgemeinsymptome. Das ASP-Virus ist hoch virulent und führt nach sieben bis zehn Tagen in fast allen Fällen zum Tod des Tieres. Dieser Krankheitsverlauf erfordert eine wiederholte Durchführung der Fallwildsuche.
Für den Menschen und für andere Haus- und Nutztierarten als Schweine ist die Afrikanische Schweinepest ungefährlich.
Entlang der Landesgrenze zu Polen hat der Freistaat Sachsen mit dem Bau eines festen Zauns als Schutzmaßnahme vor der Afrikanischen Schweinepest begonnen. Unter der Koordination des Technischen Hilfswerk (THW) errichten Kameraden des THW, Soldaten der Bundeswehr sowie Mitarbeiter der Landestalsperrenverwaltung den festen Zaun, der die bisher dort installierte mobile Wildbarriere ersetzen bzw. verstärken wird. Der Zaun wird vom Fundort gleichzeitig gen Norden und gen Süden gezogen. Er soll im Norden an den Zaun Brandenburgs anschließen und im Süden zunächst bis zur Autobahn 4 reichen. Geplant ist anschließend, den gesamten Grenzverlauf bis nach Zittau zu verstärken. Der Zaun ist ca. einen Meter hoch – so bleibt er für Rehe und Hirsche passierbar – und mit einem horizontalen Schutz vor einer Unterwühlung durch Wildschweine versehen. Ziel ist es, dass gesamte gefährdete Gebiet sowie die sächsisch-polnische Grenze zu zäunen. Zusätzlich zäunt die Bundeswehr den Truppenübungsplatz Oberlausitz ein, der 8000 Hektar der insgesamt 13.500 Hektar großen Restriktionszone umfasst.
Am 31. 10. 2020 hatte das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt, dass ein am 27. 10. im Landkreis Görlitz geschossenes Wildschwein mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) infiziert war. Das Tier wurde in der Landesuntersuchungsanstalt am 29.10. untersucht und der Verdacht am 30. 10. ausgesprochen. Das Tier wurde auf dem Gebiet der Gemeinde Krauschwitz erlegt. Das sofort eingerichtete Krisenstab und das aktivierte Landestierseuchenbekämpfungszentrum hatten eine Restriktionszone festgelegt, in der intensiv nach Fallwild gesucht wird, um ein Überblick über das Ausmaß der Tierseuche zu bekommen. Zudem gilt in dem gefährdeten Gebiet u.a. ein Jagdverbot, ein Verbot von Auslauf und Freilandhaltung von Schweinen, Hunde sind an der Leine zu führen sind. Ob die Nutzung land- und forstwirtschaftlicher Flächen untersagt werden muss, wird im Einzelfall entschieden. Um das gefährdete Gebiet wurde noch eine Pufferzone festgelegt, in der auch besondere Vorgaben und Anordnungen gelten. Die Überwachung der Maßnahmen obliegt dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises. Parallel zum Zaunbau wurde mit der Fallwildsuche nach verendeten Tieren begonnen.
DOWNLOAD Schnittbilder
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DOWNLOAD O-Töne
https://download.xcitepress.com/download.php?file=20201111_Wildzaeune_Otoene.mp4
O-Ton-Geber:
* Petra Köpping, Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
* Dr. Stephan Koch, Abteilungsleiter Veterinärwesen SMS
* Oberst Klaus Finck, Kommandeur Landeskommando Sachsen, Bundeswehr
* Andreas Heinrich, Technisches Hilfswerk, Landessprecher Sachsen
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