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Datum: 21.10.2020 - 15:52 Uhr | Sachsen

Messer-Mord in Dresdner Altstadt: Verdächtiger ist ISIS-Anhänger, war bereits 2018 angeklagt

Abdullah A.H.H. wurde Haftrichter vorgeführt

Messer-Mord in Dresdner Altstadt: Verdächtiger ist ISIS-Anhänger, war bereits 2018 angeklagt: Abdullah A.H.H. wurde Haftrichter vorgeführt

Datum: 21.10.2020 - 15:52 Uhr
Ort: Dresden / Sachsen

Im  Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt auf der Schloßstraße ist am Dienstagabend ein Tatverdächtiger (20) festgenommen worden.

Der 20-jährige syrische Staatsbürger ist im Zuge der Spurenauswertung in den Fokus der Ermittlungen von Staatsanwaltschaft Dresden und Polizeidirektion Dresden geraten. Letztlich begründeten diese einen Tatverdacht gegen den jungen Mann.

Im Rahmen der sofort eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen der Polizeidirektion Dresden konnte der Tatverdächtige im Bereich der Wilsdruffer Straße ausfindig gemacht werden. Er wurde festgenommen.

Die Staatsanwaltschaft Dresden wird heute Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gegen den Beschuldigten stellen. Der Beschuldigte wurde am heutigen Tag dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden vorgeführt.

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Prozessbilder 2018
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Tatortbilder von heute
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Hintergrund Prozess 2018:
Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden wird ab Dienstag, den 25. September 2018, die Hauptverhandlung in dem Strafverfahren gegen Abdullah A.H.H. beginnen, dem unter anderem die Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Straftat vorgeworfen wird. Der asylsuchende Angeklagte ist syrischer Staatsangehöriger. Er hält sich seit dem Sommer 2015 in Deutschland auf und wohnte vor seiner Inhaftierung zuletzt in Dresden. Er soll sich seit dem Frühjahr 2017 allgemein mit dem Islamischen Staat bzw. dem Dschihad beschäftigt und sich dabei zunehmend radikalisiert haben. Die Staatsanwaltschaft Dresden legt ihm in ihrer Anklage vom 29. Januar 2018 zur Last, als Jugendlicher in seinem Facebook-Profil Symbole des IS verwendet zu haben. Darüber hinaus soll er über »Soziale Netzwerke« den Dschihad propagiert und Gleichgesinnte zum Kampf als Märtyrer gegen sogenannte Ungläubige aufgefordert haben. In verschiedenen Chat-Beiträgen soll er sich als »schlafende Zelle« bezeichnet und sich - zunächst vergeblich - für Anleitungen zur Beschaffung bzw. zum Bau von Sprengstoffgürteln interessiert haben. In diesem Zusammenhang soll er sich eine Schrift mit dem Titel »Rechtsleitende Kunde für den Selbstmordattentäter« in arabischer Sprache verschafft haben. Darüber hinaus werden dem Angeklagten mit einer hinzuverbundenen Anklage der Staatsanwaltschaft Görlitz vom 1. Dezember 2016 Taten der Allgemeinkriminalität wie Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung vorgeworfen. Diese Anklagen wurden zunächst in der Zeit von März bis Mai 2018 vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Dresden verhandelt. Nach Abschluss einer mehrtägigen Beweisaufnahme kam das Amtsgericht zu dem Ergebnis, dass sich der Angeklagte auch wegen Werbens für bzw. Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland verdächtig gemacht habe. Deshalb hat es die Sache insgesamt zuständigkeitshalber an das für Staatsschutzsachen ausschließlich zuständige Oberlandesgericht Dresden verwiesen. Zudem legt die Generalstaatsanwaltschaft dem Angeklagten in ihrer Anklage vom 8. Juni 2018 zur Last, als Jugendlicher in den frühen Morgenstunden des 24. Juli 2017 für den Islamischen Staat, eine terroristischen Vereinigung im Ausland, in mehreren Chat-Beiträgen geworben zu haben.

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