NEWSID: 1578
Datum: 07.04.2020 - 17:58 Uhr | Sachsen

Ausgeh-Urteil in Sachsen: Maximal 15 Kilometer vom Wohnort nur per Rad oder zu Fuß

Oberverwaltungsgericht fällt Hammerurteil - Keine Berufung möglich

Datum: 07.04.2020 - 17:58 Uhr
Ort: / Sachsen

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen hat nunmehr die Ausgangsbeschränkung ganz klar deklariert: 10-15 Kilometer im Radius um seinen Wohnort kann per Fuß oder Rad zum Sport und frische Luft schnappen genutzt werden.

Wörtlich heißt es in dem Urteil: "Die Benutzung von entsprechenden Fortbewegungsmitteln innerhalb der politischen Gemeinde wird hingegen genauso gebilligt werden können, wie deren Überschreitung, wenn die Aktivität in einem räumlichen Bereich ausgeübt wird, der typischerweise ohne entsprechende Hilfsmittel – also etwa zu Fuß oder mit dem Fahrrad – erreicht werden kann, also in einem Bereich von etwa 10 bis 15 Kilometern von der Wohnung entfernt."

Gegen das Urteil ist keine Berufung möglich.

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