Polizeieinsatz in Ostritz beendet: Becherwürfe in Zelt bei Presse-Rundgang
Datum: 24.03.2019 - 10:05 Uhr
Ort: Ostritz / Sachsen
Auf einem Privatgrundstück fand ab den Nachmittagsstunden an der Bahnhofstraße in Ostritz eine rechtsmotivierte Versammlung statt. Nach Angaben des Versammlungsleiters erwartete dieser die Teilnahme von rund 500 Personen. Aus dem Versammlungsrecht ergab sich für die Polizei die Pflicht, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung auch für diese zu gewährleisten. In Hundertschaftsstärke wurde die Polizeidirektion Görlitz dabei von der Bereitschaftspolizei Sachsen unterstützt.
Aus rechtlicher Sicht handelte es sich bei der angezeigten Versammlung um eine solche in geschlossenen Räumen. Der Konsum von Alkohol war nicht verboten.
Gerade mit Blick auf zukünftige, ähnlich gelagerte Versammlungslagen zeigte sich einmal mehr, dass die ordnungsgemäße Durchführung einer Versammlung und der Konsum von Alkohol nur schwer zu vereinbaren sind. Auch für die Einsatzkräfte der Polizei ergeben sich aufgrund der Alkoholisierung von Versammlungsteilnehmern allzu leicht Gemengelagen mit entsprechendem Gefährdungspotential.
Da der Versammlungsleiter einzelnen Medienvertretern offenbar keinen Zugang zu dem Versammlungszelt gewähren wollte, in dem verschiedene Bands des rechten Spektrums auftraten, setzte die Polizei dieses durch. Bei einer abendlichen Begehung im Beisein der Einsatzkräfte wurden Journalisten und Polizisten in dem Zelt von alkoholisierten Versammlungsteilnehmern angegangen. Aus der Menge heraus wurden die Beamten und Medienvertreter mit gefüllten Bierbechern beworfen und nach dem Verlassen des Zeltes mit einem Feuerlöscher besprüht. Der Unmut der Menge fokussierte sich im Schwerpunkt gegen zwei Journalisten, die bereits bei anderen Versammlungslagen in Erscheinung getreten waren.
Zum Schutz der anwesenden Medienvertreter wurde die Begehung daraufhin abgebrochen. Polizisten begleiteten sie weiterhin bis zum Verlassen des Areals.
Aufgrund der Geschehnisse führte der Polizeiführer mit dem Versammlungsleiter anschließend eine sogenannte Gefährder-ansprache durch. Dabei wurde auch unmissverständlich angekündigt, bei folgenden schwerwiegenden Verstößen gegen das Versammlungsgesetz oder anderen gewichtigen Straftaten die Versammlung zu beenden. Mehrere augenscheinlich alkoholisierte Personen schloss der Versammlungsleiter aus. Gegen 01:00 Uhr beendete er die Versammlung.
Im Zusammenhang mit der rechtsmotivierten Versammlung, insbesondere den Geschehnissen während der abendlichen Begehung mit Medienvertretern, hat die Polizei nach derzeitigem Stand insgesamt sechs strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Tatvorwürfe lauten auf Sachbeschädigung, Volksverhetzung, Beleidigung, Verstöße gegen das Waffen- und Versammlungsgesetz. Die Kriminalpolizei hat zudem von Amts wegen strafrechtliche Ermittlungen gegen Unbekannt wegen des Verwendens verfassungsfeindlicher Symbole eingeleitet. Medienvertreter und Polizisten hatten am Abend Sieg-Heil-Rufe aus dem Versammlungsraum heraus wahrgenommen. Die weiteren Ermittlungen werden hierzu vom Dezernat Staatsschutz der Görlitzer Kriminalpolizeiinspektion geführt.
Medienvertreter oder Zeugen, die Kenntnis von weiteren Straftaten haben oder Opfer einer Straftat wurden, werden gebeten, sich an die Polizei zu wenden. Dieses kann auch über die Onlinewache der Polizei Sachsen im Internet geschehen.
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Becherwurf Zeitlupe
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Becherwurf Original (11 Sekunden)
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