LKA warnt vor illegaler Pyrotechnik und führt diese vor
Feuerwerkskörper ohne CE-Kennzeichnung gefährden Gesundheit und das Leben
Datum: 27.12.2018 - 16:43 Uhr
Ort: Dresden / Sachen
Unsachgemäßer Gebrauch von Pyrotechnik kann weitreichende Folgen haben. Ist der Schaden dann auch noch durch ein nicht zertifiziertes Produkte entstanden, drohen Strafanzeige, Gerichtsverfahren und Verurteilung. Wenn der Knaller im Wohnzimmer, statt auf der Straße landet, der Schuppen des Nachbarn durch eine fehlgeleitete Rakete in Brand gesetzt wird oder gar eine Person durch einen Knallkörper zu Schaden kommt, kann eine Schadensersatz-Zahlung durchaus mehrere tausend Euro betragen.
Eine Auswertung des Landeskriminalamtes Sachsen ergab, dass im Zeitraum zwischen dem 1. Dezember 2017 und dem 31. Januar 2018 insgesamt 787 Straftaten im Zusammenhang mit Feuerwerkskörpern registriert wurden. Im Vergleich zur Vorjahresauswertung für die Monate Dezember 2016 und Januar 2017 mit 808 erfassten Fällen ist ein Rückgang um 21 Fälle zu verzeichnen. Den Hauptanteil bilden die Sachbeschädigung mit 394 Fälle (Vorjahr: 414).
Die Anzahl der registrierten gefährlichen und schweren Körperverletzungen zum Jahreswechsel 2017/18 ist mit 35 Fällen im Vergleich zu den 25 Fällen des Vorjahrs (25) wieder angestiegen.
Dem Wunsch nach lauteren Knallkörpern und Feuerwerksbatterien mit immer brillanteren Effekten sind seit 2009 europaweit einheitliche gesetzliche Grenzen gesetzt. Für eine sichere und legale Verwendung von Feuerwerkskörpern ist nicht ihre Herkunft entscheidend, sondern einzig, ob diese Gegenstände, egal ob Tischfeuerwerk, Rakete oder Knaller, ein amtliches Prüfverfahren mit der Bezeichnung „Konformitätsbewertungsverfahren“ durchlaufen haben.
Ist dies geschehen und erfolgreich abgeschlossen, erfolgt eine deutlich lesbare CE-Kennzeichnung, deren markantester Bestandteil ein CE-Zeichen darstellt, wie es auch bei technischen Geräten Anwendung findet.
Wer hingegen nicht geprüfte Feuerwerkskörper, also ohne CE-Kennzeichnung verwendet, gefährdet nicht nur die Gesundheit und das Leben anderer, sondern vor allem sich selbst. Dabei sollte sich der Hobbyfeuerwerker nicht von der geringen Größe der Artikel täuschen lassen. Aufgrund der enthaltenen Stoffgemische können selbst kleine Knallkörper von der Größe einer R6-Batterie eine verheerende Wirkung entfalten. Auch die im Internet und auf Straßenmärkten in unseren Nachbarländern angebotenen Kugel- und Zylinderbomben unterschiedlicher Größe bergen ein hohes Gefahrenpotential. Aus diesem Grund erfordert deren Verwendung nicht nur Fachwissen und eine spezielle Ausrüstung, sondern auch einen Erlaubnisschein nach dem Sprengstoffgesetz, quasi eine „Fahrerlaubnis“ für das Abbrennen derartigen Feuerwerks.
Die Übergangsfrist für die altbekannte „BAM-Nummer“ endete bereits Mitte des vorigen Jahres. Bitte beachten Sie, dass eventuelle „Altbestände“ von Feuerwerkskörper mit dieser alten Kennzeichnung nicht mehr verwendet werden dürfen.
DOWNLOAD:
http://download.xcitepress.com/download.php?file=2018-12-27_lka_pyrotechnik.mp4
Bilder sind honorarpflichtig zzgl. 7% MwSt. Alle Rechte nach Paragraf 2 UrhG vorbehalten.
-
Unsere Bilder
- verbotene Pyrotechnik steht auf Tisch in diversen Ansichten
- Vorführen / Sprengen von Feuerwerkskörpern
- Kriminalhauptkommissar / Entschärfer des LKA Axel Brehm im Bild
- Schnittbilder